Provisionsregelung ab dem 23. Dezember 2020
Erklär-Video des IVD
Die gesetzliche Neuregelung über die Verteilung der Maklerkosten bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen ist seit dem 23. Dezember 2020 in Kraft. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Käufer von selbst genutztem Wohneigentum bei den Erwerbskosten zu entlasten. Käufer- und Verkäuferprovision werden durch die gesetzliche Regelung wechselseitig begrenzt. Beim Immobilienkauf und -verkauf gibt es künftig drei verschiedene Modelle, nach denen die Provision im Verhältnis zum Verkäufer geregelt werden kann.